Bei einem Unterrichtsversäumnis durch nicht vorhersehbare Verhinderung (z.B. Krankheit) ist dies der Schule unter Angabe des Grundes unverzüglich mitzuteilen.
Entschuldigungspflichtig sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen die Schüler selbst, bei Berufsschülern außerdem die für die Berufserziehung Mitverantwortlichen.
Die schriftlichen Entschuldigungen sind unter Einhaltung der Entschuldigungsfristen ausschließlich in die Schüler-Service-Box (neben Eingang Lehrerzimmer) einzuwerfen.
Mündliche Entschuldigungen richten Sie bitte an das Sekretariat:
Tel. 06222 3055200
Mail
WebUntis - Bronners elektronisches Klassenbuch
Schriftliche Entschuldigungen richten Sie bitte an die Schüler-Service-Box:
Unter Verwendung des Entschuldigungsformulars.
Vollzeitschüler (WG + BK + BFW):
Eine Entschuldigung muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag des Schülers vorliegen.
Im Falle einer telefonischen (06222-3055200) oder elektronischen Entschuldigung (
Teilzeitschüler (KBS):
Eine Entschuldigung (telefonisch, elektronisch, schriftlich) muss der Schule am unmittelbar folgenden Schultag des Schülers vorliegen. Der Teilzeitschüler gilt erst dann als entschuldigt, wenn innerhalb von drei Wochen, beginnend mit dem Tag des Fehlens, eine Kenntnisnahme des Betriebes nachgereicht wird.